Beistandschaft
Erwachsenenschutz-Massnahmen sind dann notwendig, wenn eine erwachsene Person aufgrund eines Schwächezustands nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und zu entscheiden. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände betreuen Klientinnen und Klienten in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation.
Im Rahmen des zivilrechtlichen Erwachsenenschutzes führen Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände Mandate im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Zweckverband SNH
Soziales Netz Bezirk Horgen
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.30 Uhr